Kann ich andere Reifen fahren als im Fahrzeugschein eingetragen?

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Kann ich andere Reifen fahren als im Fahrzeugschein eingetragen?

Zu abgenutzte, beschädigte oder alte Reifen sollten ersetzt werden. Die richtige Größe ist das Wichtigste bei der Suche nach neuen Reifen. Aufgrund der Beschränkungen jedes Fahrzeugs sind bestimmte Dimensionen möglicherweise nicht zulässig: Wer die falsche Reifengröße kauft und sie dann auf sein Auto montiert, riskiert den Verlust seines Führerscheins und seines Versicherungsschutzes. Deshalb ist es wichtig, die Größe der zugelassenen Reifen zu kennen, bevor Sie sie kaufen. Diese Informationen finden Sie auf den Reifen, indem Sie auf die Reifenbezeichnung, den alten Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil 1 schauen.

Die gute Nachricht vorab: Wir haben die Auswahl passender Reifen zum gewählten Felgendesign für Ihr Fahrzeugmodell in unserem Felgenkonfigurator implementiert – mit wenigen Klicks erhalten Sie bei uns direkt einen Überblick über die Reifen, die Sie bedenkenlos  an Ihrem Fahrzeug fahren können.

Wo stehen die Reifenangaben im Fahrzeugschein und der Zulassungsbescheinigung Teil 1?

Die zuverlässigsten Angaben zu den Reifengrößen finden sich im Fahrzeugschein und in Teil 1 der Zulassungsbescheinigung: In den Feldern 20-23 des alten Fahrzeugscheins sind die vorgeschriebenen Reifengrößen aufgeführt.  Die vorgeschriebenen Reifengrößen bei der Zulassungsbescheinigung Teil 1 sind in Feld 15 aufgeführt.

Die Angaben dort sind deshalb so zuverlässig, weil sie die darin beschriebenen Reifengrößen garantiert aufziehen können – wer sich hingegen einfach an den bereits montierten Reifen orientiert, könnte wiederum die falschen kaufen, insofern diese nicht für das Fahrzeug eingetragen sind.

Außerdem gibt es auch abseits der Eintragungen eventuell mögliche alternative Reifen, die Sie aufziehen können. Sie finden sich in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung des Fahrzeugs bzw. im Certificate of Conformity, kurz CoC: Diese Informationen können direkt beim Hersteller erfragt werden, wenn sie nicht in den Fahrzeugpapieren enthalten sind. Zusätzliche Bemerkungen und Ausnahmen und somit Einschränkungen in Bezug auf die Reifengröße können unter Punkt 22 der Zulassungsbescheinigung Teil 1 hinzugefügt werden – achten Sie also auch darauf!

So wird die Bereifung im Fahrzeugschein eingetragen: Unterschiede zwischen altem Fahrzeugschein und Zulassungsbescheinigung Teil 1

Sie müssen klar unterscheiden, ob Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder einen anderen Fahrzeugschein haben, denn es gibt große Unterschiede, ob Sie verschiedene Reifen verwenden dürfen. In einem alten Fahrzeugschein finden Sie alle Reifen, die Sie fahren dürfen. Andere Reifengrößen dürfen Sie nicht fahren. Bestimmte Reifen können Sie unter bestimmten Bedingungen nachmelden.

In einem neuen Fahrzeugschein kann nur eine Reifengröße eingetragen werden. Diese muss nicht mit den tatsächlich von Ihnen montierten Reifen übereinstimmen. Es ist möglich, dass an Ihrem Fahrzeug weitere Reifen montiert sind, auch wenn es sich um ein Neufahrzeug handelt. Reifen, die in einer EG-Bescheinigung enthalten sind, müssen Sie nicht anmelden. Für die Genehmigung der Reifengröße ist die EG-Bescheinigung (CoC) erforderlich, um das Fahrzeug zulassen zu können. Diese Bescheinigung sollte bei der Auslieferung des Fahrzeugs dabei gewesen sein. Wenn Sie keine haben, können Sie sie beim Händler oder Hersteller anfordern. Auch, wenn die letzte Information schon Jahre zurückliegt, kann sich eine erneute Anfrage lohnen: Denn neue Reifen könnten in der Zwischenzeit vom Hersteller zugelassen worden sein und sich in der jüngsten CoC befinden. 

Einzelzulassung bietet die größte Freiheit

Wenn Ihr gewünschter Reifen nicht Teil der CoC ist und auch nicht im Fahrzeugschein steht, benötigen Sie zur legalen Montage bzw. zum legalen Betrieb im Straßenverkehr eine Einzelzulassung. Sie benötigen dann einen Nachweis des Reifenherstellers, dass die Reifen für Ihr Fahrzeug geprüft und zugelassen wurden. Nur der zuständige Prüfingenieur kann Ihnen sagen, welche Papiere Sie genau benötigen – und von diesem alleine hängt auch die Zulassung ab. Sobald Sie eine Bescheinigung des Prüfingenieurs erhalten haben, wird die Zulassungsstelle Ihre Änderungen eintragen. Es ist allerdings teuer und auch unwahrscheinlich, dass Reifen, die nicht in der CoC aufgeführt sind, zugelassen werden.

Mit einem nicht eingetragenen Reifen zu fahren ist keine gute Idee

Wer sich nicht an die gesetzlichen Bestimmungen hält und eigentlich eintragungspflichtige Modifikationen am Fahrzeug vornimmt, ohne diese eintragen zu lassen – beispielsweise, wenn Sie einen Reifen aufziehen, der nicht Teil der CoC Ihres Fahrzeugs ist – bekommt schnell große Probleme: Denn dann erlischt für das ganze Fahrzeug die Betriebserlaubnis. Das zieht nicht nur ein Bußgeld nach sich, sondern führt auch zu einer erneuten Vorladung beim TÜV. Zudem besteht ein höheres Gefährdungspotential gegenüber den Insassen und anderer Verkehrsteilnehmer, die Versicherung springt im Schadensfall nicht ein und Verschleiß, Leistung und Betriebssicherheit des Fahrzeugs werden negativ beeinflusst.

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Wie finde ich heraus welche Felgen ich fahren darf?

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Felgen und Reifen sind eine großartige Möglichkeit, Ihre Persönlichkeit auszudrücken – allerdings gibt es dabei Einschränkungen: So gibt es für jede Felge eine passende Reifengröße. Das heißt zunächst, dass Sie Felgen und Reifen nicht unabhängig voneinander wählen können. Darüber hinaus haben die meisten Autos einen zugelassenen Radsatz mit einer bestimmten Felgenbreite und einem bestimmten Durchmesser. Wenn Sie neue Räder für Ihr Auto kaufen oder einfach die aktuellen austauschen möchten, ist es daher sehr wichtig zu wissen, welche Felgen Sie fahren dürfen. Wir informieren Sie ausführlich zu diesem Thema, welches besonders für Laien im Übrigen erstaunlich komplex ist. Daher gleich vorweg unser Rat, direkt unseren Felgenkonfigurator zu nutzen – oder Ihre persönliche Auswahl damit zumindest zu verifizieren.

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